Neue Regeln verändern den Gebrauchtwagenmarkt.
Wer sein Auto verkaufen möchte, stößt auf neue Hürden. Der gesamte Gebrauchtwagenmarkt ist ab 2026 von neuen Regeln betroffen.
Ab 2026 soll jeder, der einen Gebrauchtwagen über eine Plattform oder an einen Händler verkaufen will, beweisen, dass es sich nicht um ein sogenanntes Altfahrzeug handelt. Dazu ist entweder ein gültiger TÜV-Bericht oder ein Gutachten eines Sachverständigen erforderlich. Ohne eines dieser Dokumente können Autos weder um- noch abgemeldet werden und auch nicht ins Ausland verkauft werden.
Zwar gibt es gewisse Ausnahmen für private Verkäufe, doch Unsicherheiten könnten schon dazu führen, dass Menschen zögern, ihren Gebrauchtwagen auf gängigen Plattformen anzubieten (Quelle: Elektroauto-News).
Der ADAC warnt bereits: Für private Verkäufer muss klar bleiben, dass sie selbst entscheiden können, was mit ihrem Auto passiert. Gerade Gelegenheitsverkäufer könnten von den neuen Vorgaben abgeschreckt werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kritisiert zudem, dass Versicherer künftig möglicherweise in die Bewertung von Altfahrzeugen einbezogen werden sollen. Hier sehen sie eher bürokratische Hürden als echte Verbesserungen.
Das neue EU-Verbot greift zuerst bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Auch Lkw, Motorräder und Spezialfahrzeuge könnten bald dazugehören.
Privatpersonen trifft die Regelung vorerst nicht in jedem Fall. Wer sein Auto einfach klassisch mit einem Zettel im Fenster verkauft, muss keinen Gutachter beauftragen, solange der Verkauf nicht über eine digitale Plattform im Netz läuft. Für diesen Bereich bleibt die Pflicht aktuell noch außen vor. Ob das auch in Zukunft so sein wird, wird die Zeit zeigen.