NEUWAGEN ODER DOCH NICHT: DIE TRICKS DER AUTOVERKäUFER

Wer sich ein neues Auto kauft, sollte wissen, unter welchen Umständen ein PKW auch wirklich als "neu" gilt. Lassen Sie sich also nicht austricksen.

Ein neues iPhone kommt aus einer eingeschweißten Verpackung, ein neues Fahrrad wird für Sie erstmals montiert und eine neue Waschmaschine muss man aus der in der Fabrik verpassten Schutzhülle schälen. Bei einem Neuwagen ist das anders.

Denn klar ist: Jeder Wagen wird zumindest über kurze Strecken bewegt, bis er beim Händler steht und hat darum schon ein paar Kilometer auf dem Tacho. Doch wie lange gilt ein als Neuwagen angepriesenes Fahrzeug tatsächlich als neu und wie sieht es mit Tageszulassungen oder Vorführfahrzeugen aus?

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Gebrauchtwagen Checkliste (PDF)

Auf der Suche nach einem neuen "Gebrauchten"? Dann hilft die Mängelliste der Gebrauchtwagen-Checkliste des ADAC.

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Diese Regeln gelten für Neuwagen

Der Automobilclub ACE klärt auf:

  • Bei einem Neuwagen handelt es sich um ein fabrikneues Fahrzeug ohne Vorbesitzer.
  • Fabrikneu bedeutet, dass zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen, kein Modellwechsel durch den Hersteller erfolgt ist und keine Mängel vorliegen.
  • Steht ein Fahrzeug nach dessen Fertigung 11 Monate im Autohaus, ohne dass es dabei zu Schaden gekommen ist, kann es immer noch als Neufahrzeug verkauft werden, vorausgesetzt es gibt keinen technisch neueren Nachfolger.
  • Ein Ausstellungsfahrzeug ist kein Neuwagen, da es zu Ausstellungszwecken genutzt wurde und entsprechend von Interessenten angefasst wurde.
  • Bis zu 10 Kilometer auf dem Tacho sind auch für Neuwagen normal.

Sonderfälle Tageszulassung und fabrikneu

Vorführwagen dürfen nicht als Neuwagen verkauft werden, da sie bereits auf den Händler zugelassen und in der Regel für Probefahrten von Kunden genutzt wurden.

Eine Tageszulassung ist ein Sonderfall: Wurde ein Fahrzeug, das einen Kilometerstand von weniger als zehn aufweist, nur für einen oder wenige Tage auf den Händler zugelassen, spricht man von einer Tageszulassung.

Ein Fahrzeug mit Tageszulassung hat zwar einen Vorbesitzer, gilt in der Regel aber als Neufahrzeug – vorausgesetzt

  • es zeigt keine Mängel
  • zwischen Zulassung und Verkauf liegen höchstens 12 Monate
  • es gibt kein technisch neueres Nachfolgemodell

Wichtig: Eine Tageszulassung kann Auswirkungen auf die Laufzeit der Neuwagengarantie haben. Anders als Neuwagen müssen diese Pkw nicht nach drei Jahren, sondern bereits nach zwei Jahren zur Hauptuntersuchung. Änderungen gibt es auch bei der Gewährleistungsfrist. Bei Neuwagen beträgt sie zwei Jahre, bei einem Gebrauchtwagen kann sie auf ein Jahr verkürzt werden.

Wurde ein Fahrzeug fälschlicherweise als "fabrikneu" verkauft, können Käufer gesetzliche Gewährleistungsrechte geltend machen. Dazu zählen Minderung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadenersatz.

Downloads: Dokumente für jeden Autofahrer

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